| Geprüfter Handelsfachwirt IHK |
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Berufsbild Die Fortbildung zum/r geprüften Handelsfachwirt/in bereitet auf die Übernahme von Führungspositionen in allen Branchen des Handels vor. Substitut oder stellvertretender Abteilungsleiter sind die Positionen, die man unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung erreichen kann. Marktleiter, Abteilungsleiter, selbstständiger Händler sind zumeist die hochrangigen Zielpositionen. Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen sind in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, im Marketingbereich, in der Beschaffung oder auch im Personalwesen eingesetzt und für die Umsetzung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.
Weiterbildungsinhalte
1. Unternehmensführung und -steuerung
3. Führung und Personalmanagement
4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis
Von den vier zur Verfügung stehenden Wahlfächern (1. Handelsmarketing und Vertrieb, 2. Handelslogistik, 3. Außenhandel, 4. Mitarbeiterführung und Qualifizierung) von denen eines prüfungsrelevant gewählt werden muss, bietet die AWT nur an: 6. Mitarbeiterführung und Qualifizierung Das von der AWT ausgewählte Wahlfach bietet den Vorteil, dass mit Bestehen der Prüfung der Handelsfachwirte auch schon bereits der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung bestanden ist. Um die Ausbildungsberechtigung der IHK anerkannt zu bekommen, muss man später nur noch die praktische (mündliche) Prüfung vor der IHK bestehen.
Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung: 1. Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mind. einjährige Berufspraxis, alternativ 2. Abschluss zum/r Verkäufer/in oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis, alternativ 3. mind. fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Prüfungen Die Prüfung erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die schriftliche Prüfung dauert für jedes Fachgebiet maximal zwei Stunden. Förderung Die Weiterbildung zum Handelsfachwirt/in ist nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderungsfähig (im Allgemeinen als Meister-BAFöG bekannt), wenn die Lehrgangsdauer mindestens 400 Stunden beträgt. Im Einzelfall kann eine Förderung nach SGB III (Arbeitsamt) in Frage kommen.
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