Besucher: 427770

zertifiziert nach azwv BVMW Kolleg Partner
Industriefachwirt IHK

Berufsbild

Industriefachwirte und Industriefachwirtinin sind in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Produktionswirtschaft, Material- oder Absatzwirtschaft sowie im Personalwesen für die Umsetzung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. So legen sie beispielsweise in der Materialwirtschaft die Grundsätze fest, nach denen Angebote eingeholt und verglichen werden, und führen Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten. Darüber hinaus sind sie für die sachgerechte Annahme und Lagerung der gelieferten Waren verantwortlich. In der Produktionswirtschaft bestimmen sie die kaufmännischen Rahmenbedingungen der Produktion. Sie erstellen Dienst- und Organisationspläne in der Personalwirtschaft und legen, nachdem der Personalbedarf ermittelt wurde, den Personaleinsatz fest. Anhand von Marktuntersuchungen legen Industriefachwirte und Industriefachwirtinnen in der Absatzwirtschaft fest, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen durchgeführt werden und überwachen deren Ausführung. Im Bereich Finanz- und Rechnungswesen kontrollieren sie alle Buchungs- und Kontierungsvorgänge sowie alle sonstigen im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs tragen sie die Personalverantwortung.

Beginn Ende Gebühr Förderung Maßnahme Nr.
Frühjahr 2009

 Vollzeit 4,5 Monate

ab 2850 € Bildungsgutschein, Meister-Bafög bereits anerkannt
Frühjahr 2009

 Teilzeit     1 Jahr

ab 2850 € Meister-Bafög  


Weiterbildungsinhalte

Arbeitsmethodik
A. Wirtschaftsübergreifender Teil
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
elektronische Datenverarbeitung, Informations-und Kommunikationstechniken
B. Wirtschaftsspezifischer Teil
Betriebliche Organisation und Unternehmensführung
Jahresabschluss, Finanzierung und Steuern
Kosten- und Leistungsrechnung
Personalwirtschaft
Produktionswirtschaft
Materialwirtschaft
Absatzwirtschaft
C. Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Mitwirkung bei der Einstellung der Auszubildenden
Ausbildung am Arbeitsplatz
Ausbildung in der Gruppe
Allgemeine Grundlagen
Planung der Ausbildung
Förderung des Lernprozesses
Abschluss der Ausbildung

Zulassungsvoraussetzungen  

Eine abgeschlossene Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-kauffrau sowie eine nachfolgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder

eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf sowie
eine nachfolgende mindestens dreijährige Berufspraxis oder

eine mindestens sechsjährige entsprechende Berufspraxis Abweichungen von diesen Regelungen sind möglich. So kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer die erforderlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen anderweitig glaubhaft macht.

Prüfungen 

Im wirtschaftszweigübergreifenden Teil werden vor allem Fragen zu volks- und betriebswirtschaftlichen Grundlagen, zur EDV und zu Informations- und Kommunikationstechniken gestellt. Die schriftliche Prüfung in diesem Teil dauert zwischen 3 und 4 Stunden. Eine ergänzende mündliche Prüfung von 10 Minuten Dauer ist möglich.

Im wirtschaftszweigspezifischen Teil geht es um die Fächer
Betriebliche Organisation und Unternehmensführung, Jahresabschluss, Finanzierung und Steuern, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalwirtschaft, Produktionswirtschaft, Materialwirtschaft, Absatzwirtschaft.
Außerdem wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt, welches höchstens eine halbe Stunde dauert. Die schriftliche Prüfung in diesem Teil dauert maximal 10 Stunden.

Die Prüfung im berufs- und arbeitspädagogischen Teil erstreckt sich zum Beispiel auf die Grundlagen der Berufsbildung, auf die Planung und Durchführung der Ausbildung, auch in der Gruppe, die Förderung des Lernprozesses sowie auf den Ausbildungsabschluss. Hier dauert die schriftliche Prüfung 3 Stunden. In einer praktischen Prüfung, die eine halbe Stunde dauert, soll man zeigen, dass man Auszubildende unterweisen kann.

Förderung  

Die Weiterbildung zum Handelsfachwirt/in ist nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderungsfähig (im Allgemeinen als Meister-BAFöG bekannt), wenn die Lehrgangsdauer mindestens 400 Stunden beträgt. Im Einzelfall kann eine Förderung nach SGB III (Arbeitsamt) in Frage kommen.