| Tourismusfachwirt IHK |
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Berufsbild Tourismusfachwirte und Tourismusfachwirtinnen sind qualifiziert für leitende Positionen in Reisebüros, bei Reiseveranstaltungsunternehmen, Schifffahrtsunternehmen oder in Einrichtungen wie Kur- und Bäderbetrieben, bei Verkehrsämtern und -vereinen, Kongresszentren sowie in größeren Hotelbetrieben. Sie sollen in ihrem Arbeitsgebiet neue Ideen entwickeln, fremdenverkehrspolitische Impulse geben und touristische Angebote marktgerecht platzieren. In Abstimmung mit Vorgesetzten entscheiden sie über Ziele des Unternehmens, Entwicklungsstrategien, Vorgehensweisen und erledigen die mit der Planung, Durchführung und Überwachung im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Auch die Zusammenarbeit mit Fremdenverkehrsorganisationen, Verbänden, Leistungsträgern, Reiseveranstaltern gehört zu ihren Aufgaben.
Weiterbildungsinhalte
Prüfung I Handlungsfeldspezifische Qualifikationen Zulassungsvoraussetzungen Für den Prüfungsteil "Handlungsübergreifende Qualifikationen":
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis eine mindestens vierjährige Berufspraxis Für den Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen":
das erfolgreiche Bestehen des Prüfungsteils "Handlungsübergreifende Qualifikationen"
eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten
tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens
zweijährige Berufspraxis
eine mit Erfolg abgelegte
Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf
und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Förderung Der Vollzeit-Lehrgang (5 Monate) zum Tourismusfachwirt ist durch Bildungsgutschein oder nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderungsfähig (im Allgemeinen als Meister-BAFöG bekannt). Eine Anerkennung des Lehrgangs liegt vor.
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