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zertifiziert nach azwv
Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter (DSB)
DSB haben vorrangig die Einhaltung datenschutzrelevanter Gesetze, den ordnungsgemäßen Einsatz der Datenverarbeitungsprogramme und Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten zu überwachen und das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut zu machen.
Die Schwerpunkttätigkeit eines DSB ist, darauf zu achten, dass ausschließlich Befugte an Daten gelangen und nur zweckgebunden Einsicht und Be- sowie Verarbeitung von Daten vornehmen können.
Zudem muss gewährleistet werden, dass der Eigentümer der Daten sein Selbstbestimmungsrecht über eine Auskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung ausüben kann. Dem DSB obliegt zudem die Schulung der Mitarbeiter, um sie für die Belange des Datenschutzeszu sensibilisieren.
Der Datenschutzbeauftragte ist in seinem Gebiet weisungsfrei und unabhängig von Vorgesetzten. Er darf wegen Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Der DSB wird entweder intern (bereits Beschäftigter) oder extern, aber ausschließlich schriftich, bestellt.


Lehrgangsinformationen
• 20 Tage
• 160 Unterrichtsstunden
• 5 mal wöchentlich von 8 - 15 Uhr
• maximale Teilnehmerzahl: 18
• Lehrgangskosten auf Anfrage
• inklusive Lernskripte
• Abschluss: AWT Zertifikat

Lehrgangsinhalte
• Gesetze und Vorschriften
• Datenschutz und Datensicherheit
• Abwehr von Angriffen im und aus dem Netz

Bundesdatenschutzgesetz
Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in Deutschlandin § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt.

Aufgabengebiete
DSB sind erforderlich, soweit personenbezogene
Daten automatisiert verarbeitet
werden:
• bei öffentlichen Stellen (z.B. Behörden etc.)
• bei nicht öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen (z.B. Vereine, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, Steuerkanzleien etc.), wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben, bei nichtautomatisierten Daten mindestens 20 Beschäftigte)

Voraussetzungen
Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt voraus, dass kein Interessenkonflikt bei der Ausübung seiner Tätigkeit besteht. Ein solcher besteht vor allem bei Personen, die ein eigenes Interesse an dem Unternehmen des Arbeitgerbers haben (z.B Teilhaber oder Gesellschafter/führer und Abteilungsleiter der Personal- oder IT-Abteilung).

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team  unter 02361 - 91 59 69 24 zur Verfügung.

Zentrale: 02361 - 91 59 69 -0 und Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Fax: 02361 - 91 59 69 30