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zertifiziert nach azwv
Ausbildereignungsschein

Ausbildung der Ausbilder - AdA mit IHK Abschluss Bereich der Fort-/Weiterbildung


Ausbildereignungsprüfung nach der NEUEN Ausbildereignungsverordnung AEVO

 

 

Inhalte und Ziele des Seminars


Der Ausbilder erfüllt bei der betrieblichen Personalentwicklung und Nachwuchsförderung eine zentrale Rolle. Die AEVO schreibt deshalb den Nachweis arbeits- und berufspädagogischer Kenntnisse durch die AdA-Prüfung vor.

Diese Weiterbildung ist wichtig für Damen und Herren, die als kaufmännische oder gewerbliche Mitarbeiter Auszubildende betreuen und unterweisen sollen.

 

 

Themenauflistung

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen

 

Voraussetzungen:


Durch die neue Prüfungsordnung  entfallen die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen. Ab sofort kann sich somit "jeder" zur Prüfung nach AEVO anmelden. Ausbilder müssen jedoch nach wie vor persönlich und fachlich geeignet sein. Das bedeutet, dass das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung nicht mehr automatisch zum Ausbilden befähigt. Die fachliche Eignung muss durch eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachgewiesen werden. Alternativ kann auch ein Hochschulabschluss plus praktische Berufserfahrung als Nachweis gelten. Die Ausbildungsberater der IHK informieren darüber.


 

Hinweise zur Prüfung:


In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung zu bearbeiten. Diese Prüfungsaufgaben bestehen aus ca. 45 bis 55 % Multiple-Choice Aufgaben mit fünf Antwortalternativen, wobei die Anzahl der richtigen Lösung angegeben wird, und aus frei zu beantwortenden Aufgaben. Die Prüfungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 180 Minuten.

Für die schriftliche Prüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

  • wasserfester Stift
  • netzunabhängiger Taschenrechner
  • unkommentierte Gesetze zur Berufsbildung (Gesetzessammlungen, z.B. aktuelle Broschüre "Ausbildung und Beruf") mit folgenden Inhalten, z.B.
  1. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  2. Berufsbildungsgesetz
  3. Jugendarbeitsschutzgesetz
  4. Bundesurlaubsgesetz
  5. Berufsbildungsförderungsgesetz
  6. Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
  7. Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung -BKAZVO
  8. Musterprüfungsordnungen
  9. Handwerksordnung

 

Hinweise zur praktischen Prüfung:


In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden. Die Teilnehmer können zwischen der praktischen Durchführung oder der Präsentation einer Ausbildungssituation wählen. Im Anschluss hieran findet ein Fachgespräch statt, in dem der Kandidat die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen hat. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten (15 Min. Präsentation oder praktische Durchführung und 15 Min. Fachgespräch)


 

Beginn


Gebühr

04.10.2010

 

auf Anfrage

 

Die Prüfungsgebühr von zur Zeit ca. € 170,00 wird direkt von der IHK erhoben.

Staatlich anerkannter Abschluss

 

Förderung
• Bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen unter Tel. 02361-915 969-0.             Anfragen auch per E-Mail     Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.